(Zum Prolog der Exklusivserie) KR Karl HUBER, vormaliger Multifunktionär des Sparkassenverbandes, hat, wie bereits publiziert, während seiner Beschuldigteneinvernahme am 6.8.2009 vor dem Landeskriminalamt des LPK Niederösterreich zu seinen Vermögensverhältnissen angegeben, daß er über 5 Eigentumswohnungen sowie ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,3 Millionen Euro verfüge. Wir zeigten in der Reportage “Ermittlungsskandal bei Staatsanwaltschaft zur Strafanzeige gegen Banker HUBER” auf, warum diese Vermögensangaben nicht stimmen können, und daß HUBERS tatsächliches Vermögen daher weitaus größer sein muß. (Verfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg Mag. Ronald SCHAFFER, Aktenzahl 118 5 St 194/09h)
In einem vertraulichen bankinternen Bericht an den Vorstand des Sparkassenprüfungsverbandes, datiert vom 21.2.2000, befinden sich zahlreiche detaillierte Angaben zu HUBERS Abzocke des Bankinstitutes über einen längeren Zeitraum. Aus dem mehrere Seiten umfassenden Dokument entnehmen wir im Zusammenhang mit seinem strategisch geplanten Schachzug, der Abstaube seiner Pensions- und Abfertigungsansprüche, wie folgt:
“insgesamt sind an Herrn Huber am 3.9.99 31,7 Mio S ausbezahlt worden”
Faksimile aus dem vertraulichen Bericht an den Vorstand des Sparkassenprüfungsverbandes vom 21.2.2000
Alleine zu den Vorgängen seiner Pensionierung: Herr HUBER war nur wenige Wochen Pensionist, um dann wieder arbeiten zu gehen, um später nochmals eine 7-stellige Summe abzuschöpfen. Diesen werden wir ein gesondertes Kapitel widmen. Jedenfalls findet sich in diesem Dokument der Vermerk, daß bereits am 29.6.1999 ein Gespräch zwischen Vorstandsdirektor HUBER, dessen Stellvertreter FASCHING und Innenrevisor W. stattgefunden habe. Laut Angaben des Innenrevisors der Sparkasse Hainburg steht in dem vertraulichen Bankenbericht:
“Ablauf der bestehenden Vorstandsverträge per 03.09.1999 beabsichtigtes kurzfristiges Ausscheiden V-Dir Huber und Abfindung der Pension- und Abfertigungsansprüche bereits im Jahr 1999 zwecks Einbringung in Stiftung wegen bevorstehenden steuerrechtlichen Änderungen
lt. Aufsichtsratsbeschluß vom 30.06.1999 Punkt 10
offiziell in der Öffentlichkeit und bei den Mitarbeitern in der Sparkasse keine Bekanntgabe”

Faksimile aus dem gleichen internen Bericht - eine Stiftung wird erwähnt
Diese Angaben beinhalten den Hinweis auf eine Stiftung, die auch der Staatsanwaltschaft Korneuburg einen Hinweis hätte geben können. Uns reichte dieses Auffinden dieser Information, um Recherchen in Richtung einer Privatstiftung HUBERS nachzugehen.
Die Karl Huber Privatstiftung

Faksimile aus dem Firmenbuch - Karl Huber Privatstiftung
Wir wurden bei unserer Recherchen fündig. Im Firmenbuch ist unter der Firmenbuchnummer FN 188706 i eine Karl Huber Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck: “Die Versorgung der Begünstigten“. Die Stiftungsurkunde weist laut Handelsregisterauszug das Datum vom 24.8.1999, somit eine Errichtung kurz vor der “Ausschüttung” aus. Folgende Personen werden im Stiftungsvorstand genannt:
1. Mag. Klaus WINDISCHBAUER – Wien;
2. Mag. Eva HUBER-STOCKINGER – Linz;
3. Diliana NEYKOFF – Bad Deusch Altenburg.

Faksimile aus der Stiftungsurkunde, dem § 7 "Der Stiftungsvorstand"
Dabei fällt uns folgendes auf: Karl HUBER ist in Oberösterreich geboren. Eva HUBER-STOCKINGER ist mit einer Adresse einer Rechtsanwaltskanzlei in Linz eingetragen. Wir vermuten es in ihrer Person mit einer Familienangehörigen von HUBER zu tun zu haben. Diliana NEYKOFF ist bereits als nunmehrige Ehefrau von HUBER bekannt. Sie sitzt derzeit als Filialleiterin in der Sparkasse Kittsee selbst auf einen Chefsessel. Zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung hatten HUBER und NEYKOFF ein intimes Verhältnis.

Späterer Gatte Karl HUBER sorgte für die Karriere seiner Frau - sie ist Direktorin der Sparkasse in Kittsee
Eine Stiftung zu besitzen oder nicht ist causal unerheblich. Daraus könnte man HUBER keinesfalls einen Strick drehen. Wesentlich ist die Aufschlüsselung des Stiftungszweckes, der mit der “Versorgung des Begünstigten” im Zusammenhang steht – wer ist der Begünstigte? Diese Frage beantwortet der Firmenbuchauszug nicht – sie erfordert die Einsichtnahme in die Stiftungsurkunde und Zusatzdokumente, denn darin sind dann Detailangaben erfaßt. Am Handelgericht Wien beziehen wir eine Kopie und bescheinigen damit wie folgt:











