Per e-Mail als Vorabinformation trifft in unserer Redaktion am 10.11.09 gegen Abend eine Nachricht von Rechtsanwalt Dr. Ulrich BRANDSTETTER (Kanzlei Brandstetter, Pritz & Partner Rechtsanwälte KG) als juristische Vertretung von Karl HUBER ein, dessen gleichlautender Brief in postalischer Form am 11.11.09 folgte. Unter dem Betreff: “KR Karl Huber” teilt der Rechtsanwalt zur Exklusivserie Bankenskandal – Sparkasse – Erste Bank – KR Huber auszugsweise wie folgt mit:
“Dieser weist Ihre Vorwürfe, er habe sich seit mehr als zehn Jahren mittels krimineller Machenschaften an der Sparkasse Hainburg oder der Privatstiftung bereichert, er sei ein skrupelloser Nehmer, Lügner usw. mit aller Deutlichkeit zurück.”

Faksimile aus dem Brief von Dr. Ulrich Brandstetter - Rechtsvertretung von KR Karl Huber an den Herausgeber
Unter Bezugnahme auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg, das ebenso einen wesentlichen Punkt in der Berichterstattung darstellt, führt Jurist BRANDSTETTER aus:
“Diese Einstellung war rechtens und kein Ermittlungsskandal der Staatsanwaltschaft, da mein Herr Mandant lang vor der Strafanzeige den möglicher Weise von ihm bewirkten Schaden gutgemacht hat.”
Dieser Angabe stellen wir der guten Ordnung halber die Aussage, festgeschrieben in der Beschuldigteneinvernahme durch das Landespolizeikommando NÖ Kriminalabteilung vom 6.8.09, ergänzend mit der Feststellung des Sparkassenprüfungsverbandes gegenüber, der festhielt, daß alleine für das Jahr 2007 eine fragwürdige Summe von 11.169,74 Euro ausgewiesen wurde. HUBER gab an, die Veruntreuungen auch in den Jahren zuvor begangen zu haben!

Faksimile aus der Beschuldigtenvernehmung HUBERS vor dem NÖ Landeskriminalamt am 6.8.2009
Der Herausgeber und für die Serie Verantwortliche wird wie folgt aufgefordert:
“Ich muß Sie daher namens meiner Mandanten auffordern, Ihre bisherigen unrichtigen Tatsachenmitteilungen und Vorwürfe gegen meine Mandanten unverzüglich von Ihrer Website zu löschen und weitere rechtswidrige Veröffentlichungen zu unterlassen.”
Ein Widerruf wird ebenso gefordert und es erfolgt die Mitteilung, daß sich die Mandanten (Diliana und Karl HUBER) jedenfalls die Einleitung von zivil-, medien- und strafrechtlicher Schritte vorbehalten.
Journalist Walter Egon GLÖCKEL antwortet per e-Mail, noch vor Eintreffen der Nachricht in Briefform, am 10.11.2009 um 18:15 Uhr der Rechtsanwaltskanzlei Brandstetter, Pritz & Partner wie folgt:
“Im Zusammenhang mit Ihrem oben angeführten Schreiben teile ich Ihnen mit, daß die Sach- und Rechtslage, insbesondere wegen der mir zur Verfügung gestellten Urkunden mich nicht veranlassen, die von Ihnen beanstandeten Inhalte zu löschen oder auch nur abzuändern.”
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