Strafanzeige wegen Verdacht des Verbrechens zum Nachteil der Republik Österreich

Oberstaatsanwaltschaft Wien

(Zum Prolog zur Serie) Im Zusammenhang mit dem Sonderbericht der Innenrevision und Angaben einer vertraulichen Quelle aus dem Sparkassenprüfungs-Verband zum Bankenskandal Causa KR Karl HUBER hat der Herausgeber innerhalb der Verjährungsfrist am 9.11.2009 um 10:20 Uhr bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien folgende Strafanzeige erstattet:

An die

Oberstaatsanwaltschaft Wien
(HR Dr. Werner PLEISCHL)

Schmerlingplatz 11
1010  Wien

Der Oberstaatsanwaltschaft Wien in ihrer Eigenschaft als der der Staatsanwaltschaft Korneuburg übergeordneten Behörde wird im Zusammenhang mit der Aufdeckung des Bankenskandals SPARKASSE – ERSTE BANK (siehe Beilage 1) zu dem Tatverdächtigen Kommerzialrat Karl HUBER folgender Sachverhalt zur Anzeige gebracht:

Verdacht des Verbrechens – Vermögensdelikt zum Nachteil der REPUBLIK ÖSTERREICH (Finanzprokuratur)

Der Staatsanwalt Mag. Ronald SCHAFFER der STA Korneuburg hat unter dem Aktenzeichen 118 5 St 194/09h-2 ein Ermittlungsverfahren wegen §§ 153 Abs. 1 StGB sowie 153 Abs. 2 StGB gegen Kommerzialrat Karl HUBER, xxx geb., xxx wohnhaft, durchgeführt. Dieses Verfahren wurde durch eine Sachverhaltsdarstellung der Sparkasse Hainburg Privatstiftung, die 100% Gesellschafterin der Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH ist (Vertretung RA Mag. Peter MELICHAREK), ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat nach dem Ermittlungsverfahren, indem der Tatverdächtige Karl HUBER nachweislich gelogen und vermögensverschleiernde Angaben gemacht hat (siehe Beilage 3), das Verfahren wegen “Tätiger Reue” eingestellt und die Beteiligten einschlägig per 7.9.2009 informiert.

Die SPARKASSE / Erste Bank hat im Zuge dieses Verfahrens interne vertrauliche Dokumente des Sparkassen-Prüfungsverbandes beigestellt. Unter diesem Dokumentenkonvolut befindet sich ein als “Sonderbericht der Innenrevision” tituliertes Schriftstück, das an die Vorstandsdirektoren Josef PRESCHITZ sowie Wolfgang DINHOF am 15. Juni 2003 gerichtet wurde.

In diesem Dokument, das als Beilage im Akt der STA Korneuburg als Original evident ist, findet sich auszugsweise wie folgt:

“WICHTIGE MITTEILUNG

Am Donnerstag den 12. Juni 2003 wurde ich um 20.00 Uhr in einem vertraulichen Telefonat unter Wahrung strikter Diskretion informiert, das dem Sparkassen-Prüfungsverband in Kürze eine Strafanzeige droht. Inhaltlich betrifft es die Unterlassung erforderlicher Schritte aus Revisionsergebnissen, in denen u.a. auch die Sparkasse Hainburg involviert ist.”

Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft WienStrafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft

Dezidiert führt der Verfasser des Schriftstückes den Verdacht des Verbrechens gem. § 133 StGB an. Er bezieht sich dabei auf folgende Konten:

25.10.1999 Verdacht auf Defraudation zu EB 0010-148955 ATS 181.368,00 = EUR 13.180,53
10.11.1999 Verdacht auf Defraudation zu EB 0010-148989 ATS 1.168.480,00 = EUR 84.916,75

Nachdem ich bereits seit einiger Zeit zu dem Bankenskandal Recherchen vornehme und mit einigen vertraulichen Informanten in Verbindung stehe, wurde mir aus dem Sparkassen-Prüfungsverband folgende Hintergrundinformation zu diesem Dokument mitgeteilt:

Bei den in dem o.a. Dokument ausgewiesenen Konten handele es sich um Sparbücher, deren Inhaber verstorben sind und die über keine Angehörigen verfügen. Kommerzialrat Karl HUBER habe in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender = Direktor der Sparkasse Hainburg diese beiden Sparbücher nach dem Ableben der Besitzer realisiert und sich das Vermögen persönlich angeeignet.

Aus den mir vorliegenden Dokumenten ist eindeutig zu entnehmen, daß über alle unredlichen bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen des KR Karl HUBER stets der Deckmantel des Schweigens gehüllt wurde. KR HUBER war langjährig an Spitzenpositionen innerhalb des Sparkassenverbandes tätig (siehe Beilage 2).

Zu dem ersten Sparbuch ist anzumerken, daß die Verjährung für eine Strafverfolgung bereits eingetreten ist. Für das zweite Sparbuch gilt der Verjährungszeitpunkt des 10.11.2009 – innerhalb dieser Frist erstatte ich hiermit Strafanzeige.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wird nunmehr aufgefordert ein entsprechendes Verfahren wegen Verdachts des Vermögensdeliktes einzuleiten.

Walter Egon Glöckel
(7.11.2009)

Red. Anmerkung: Wir wurden darüber informiert, daß eine Ermittlungstätigkeit der Oberstaatsanwaltschaft Wien noch vor Ablauf der Verjährungsfrist (10.11.2009 00:00 Uhr) eingeleitet wurde. Dies bedeutet, daß die Verjährungsfrist unterbrochen wurde. Dem leitendem Prokuraturanwalt, Hofrat Dr. Robert STEINER wurde der Sachverhalt am 13.11.2009 zur Kenntnis gebracht.

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