Karl HUBER tritt von der 125 Jahre Jubiläumsstiftung Sparkasse Hainburg zurück

Dem öffentlichen Druck nach dem Aufbrechen des Bankenskandals Sparkasse – Erste Bank hat Kommerzialrat Karl HUBER veranlaßt, von der Leitung der “Sparkassenjubiläumsstiftung 125 Jahre Sparkasse Hainburg” zurückzutreten. Am 14.1.2010 richtete KR HUBER sein Rücktrittsschreiben an den Vorstand der Sparkasse Hainburg Privatstiftung und formulierte wie folgt:

Faksimile aus dem Rücktrittsschreiben von KR HUBER

Faksimile aus dem Rücktrittsschreiben von KR HUBER

Da ich schon vor längerer Zeit alle meine Funktionen im Bereich der Sparkasse Hainburg und der Privatstiftung zurückgelegt habe, möchte ich auch meine Funktion als Vorstand der Sparkassenjubiläumsstiftung – 125 Jahre Sparkasse Hainburg zurücklegen, um Ihnen die Bestellung neuer Persönlichkeiten zu ermöglichen.

Allerdings war sein Rücktritt von der Sparkasse Hainburg Privatstiftung real nicht “freiwillig”, sondern wurde Karl HUBER als “Ausweg” nach dem Ergebnis der Bankprüfer, die seine Veruntreuungen innerhalb der Struktur der Sparkassenstiftung festgestellt haben, “vorgegeben“. Tatsächlich war der Abberufungsantrag zur Jubiläumsstiftung durch die Sparkasse Hainburg Privatstiftung bereits beschlossen und von deren Juristen, Mag. P. MELICHAREK fertig gestellt und HUBER vor die Wahl gestellt, entweder aus eigenem Antrieb die Vorstandsfunktion zurückzulegen, oder mittels Antrag und dem damit verbunden Ausschlußverfahren entfernt zu werden.

Faksimile - Antwort vom Amt der NÖ Landesregierung

Die Aufsichtsbehörde, das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung, Abteilung Gemeinden, Frau HR Dr. STURM, bestätigte auf Anfrage mit Schreiben vom 9.2.2010 den Wechsel an der Spitze der Jubiläumsstiftung. Die Jubiläumsstiftung, die laut § 3 ihrer Satzungen mit folgendem Zweck ausgestattet ist:

Die Förderung der Allgemeinheit, insbesonders durch Unterstützung besonderer herausragender Tätigkeiten auf geistigem, kulturellem, sportlichem und caritativem Gebiet in Form von Beihilfen

steht nunmehr unter dem Vorsitz von Frau Dr. Miroslava GRUBMÜLLER und Herrn Dr. Anton KOLLMANN.


Laut § 2 der Stiftungssatzung besitzt die Stiftung mit Stichtag 1. Jänner 1992 ein Stammvermögen von 145.345.- € (2.000.000.- öS).

Aus journalistischer Sicht sind allerdings laut vertraulicher Angaben unterschiedlicher Informanten noch bestimmte Vorgänge, betreffend der Vergabe von Fördermitteln, sowie zwei Zuwendungen, einer intensiveren Begutachtung zu unterwerfen. Mit Spannung wird die Übergabe der stiftungseigenen Unterlagen, Dokumenten und Buchhaltungsaufzeichnungen erwartet, die KR Karl HUBER gänzlich an den neuen Vorstand umgehend auszuhändigen hat, denn diese Übergabe ist bis zur Veröffentlichung dieser Publizierung noch immer nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang hat die Aufsichtsbehörde die verpflichtende Übergabe sämtlicher Dokumente an den neuen Vorstand bestätigt.

Red. Hinweis: Der § 229 des Österreichischen Strafgesetzbuches zur Urkundenunterdrückung:

Wer eine Urkunde, über die er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Zwischenzeitlich war die neue Stiftungsleitung gezwungen, sich über die Aufsichtsbehörde das letzte Prüfungsprotokoll vom Amt der NÖ Landesregierung zusenden zu lassen, welches allerdings Verweise auf Vorgänge vom September 2009 beinhaltet, die derzeit in Ermangelung der noch fehlenden Aufzeichnungen unzureichend sind, um interne Überprüfungen vornehmen zu können.

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