(Zum Prolog der Serie) Das sind die Fakten, und sie sind unwiderlegbar: Frau Diliana HUBER (vormals NEYKOFF), hat durch Feststellung der Bankenrevision ihrer vormaligen Intimbeziehung, Vorgesetzten und Vorstandsvorsitzenden KR Karl HUBER am 6.9.2002 den alleinigen Zugang für Finanztransaktionen via Netbanking zum Konto der Sparkasse Privatstiftung Hainburg eingerichtet. Ihr späterer Ehemann und Bankenmultifunktionär, Karl HUBER, zweigte Geld der Stiftung ab. Es kam zu einer Strafanzeige durch den neuen Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, Mag. W. RIEDL. In einem skandalösen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg zeigte sich zum wiederholten Mal, daß der Bankenkonzern SPARKASSE – ERSTE BANK versuchte, die Straftaten des ehemaligen Präsidenten des NÖ Sparkassenverbandes unter den Teppich zu kehren.
Die Rolle, die Frau HUBER in der Causa Bankenskandal/ KR Karl HUBER spielt, wollten wir durch ein Interview mit ihr am 2.11.2009 etwas aufklären; Frau HUBER saß auch als Mitglied des Vorstandes über Jahre in der Karl HUBER Privatstiftung, und mußte gesetzesbedingt wegen der Inkompatibilitätsbestimmung (PSG) von ihrem Gatten nach Verehelichung abberufen werden.
Zu dem Interview kam es nicht wirklich, da die Direktorin der Sparkasse Kittsee die Polizei zur Hilfe holte, die offensichtlich auch etwas Nachhilfeunterricht im Umgang mit solchen Situationen erhalten sollte, wie der O-Ton der Ereignisse belegt. Im November kündigten wir gegenüber Frau HUBER an, daß wir der Meinung wären, daß sie sich an diesem Chefsessel nicht mehr lange erfreuen können würde.
(Anmerkung zur Tonausnahme: nach den einleitenden Worten drehen Sie bitte die Lautstärke höher)
O-Ton-Ausschnitt der Konfrontation in der Sparkasse Kittsee vom 2.11.2009
Eigentlich rechneten wir damit, daß die Freischaltung zum Netbanking des Kontos der Stiftung, die definitiv einen Bruch des Gesellschaftsvertrages der Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH darstellt und ihrem Intimfreund das regelmäßige, kontinuierliche Abzweigen von Fremdgeldern ermöglichte, zu ihrer Entlassung führen würden. Tatsächlich ist derzeit noch ungeklärt, ob Diliana HUBER als Beteiligte zur gewerbsmäßigen Begehung der Finanzverbrechen des KR Karl HUBER gehandelt hat, oder nicht. Wir sind der Meinung, daß dies in absehbarer Zeit im Zuge einer neuen zu erwartenden Strafanzeige der Sparkassenstiftung zu ermitteln sein wird. (Näheres in Kürze)

Diliana HUBER ist nun keine Filialleiterin mehr - Abstieg vor dem endgültigen Fall?
Dir. Diliana HUBER räumte den Chefsessel in der Sparkasse Kittsee
Jedenfalls hat Diliana HUBER am Freitag, den 29.1.2010, ihren letzten Arbeitstag als Direktorin in der Sparkasse Kittsee gehabt und den Chefsessel geräumt. Die Filialleitung im Burgenland ist darüber informiert worden, daß Frau HUBER in die Filiale der ERSTE BANK in 1030 Wien, Landstraße Hauptstraße, dem Fachbereich Veranlagung, gewechselt ist. Laut dem dortigen Filialleiter, Herrn MÄRZ ist diese Angabe jedoch falsch, HUBER ist nicht in dieser Filiale gelandet. Die Pressestelle der ERSTE BANK, Frau Karin BERGER teilt auf Anfrage am 1.2. mit, daß Diliana HUBER derzeit einer Ein- und Umschulung in Wien unterzogen wird. Nach Abschluß dieser – Zitat: “Dann wird man sehen, was sie für einen Kundenstock übernimmt.”
Diliana HUBER hat mit ihrer Tat vor 7 ½ Jahren ihrem Intimfreund KommerzialR Karl HUBER die Begehung der gewerbsmäßigen Verbrechen ermöglicht. Es stellt sich die Frage, wie es sich ein Konzernmulti wie die SPARKASSE und ERSTE BANK leisten kann, so eine Person weiter im Netzwerk aufzufangen. Ob es daran liegt, daß KR Karl HUBER ÖVP-Politiker war, Netzwerke wie LIONS eine Rolle spielen, oder ganz banal: was weiß Frau HUBER, daß sie nicht schon längst vor die Türe gesetzt wurde?
Wir sind der Ansicht, daß das Netwerk nur vorübergehend halten wird. Wie sollten Bankkunden Vertrauen in ein Unternehmen setzen, das kriminelle Machenschaften nachweislich über Jahre vertuscht hat und gewähren ließ, obwohl eindeutige Vorgänge schon längst die Alarmglocken hätten klingeln lassen müssen und (Bank)Vorschriften ein Handeln erzwungen hätten.
110202











