Im Bankenskandal involvierte Dienstnehmerin der Sparkasse bespuckt Journalisten

Millionär und "Superabkassierer" KR Karl HUBERIm Zuge der Recherchen zum Bankenskandal Sparkasse – Erste Bank, KR Karl HUBER, wurde aufgedeckt, daß HUBER zumindest nachweislich die gesamte Entlohnung für die Putzarbeiten in seiner Villa im Jahr 2007 durch Veruntreuung von Geldern der Sparkassenstiftung vornahm. HUBER überwies jeden Monat für die Arbeiten der Putzfrau Beträge zwischen 96.- und 252.- Euro vom Konto der 100%-igen Tochterunternehmung der Stiftung (Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GesmbH). In Summe 2.520.- Euro im Jahr 2007, wie das interne Kontoblatt des Sparkassen-Prüfungsverbandes bescheinigt. (Die Freischaltung zum Online-Banking, wurde entgegen der Bestimmung, die zwingend in dem Gesellschaftsvertrag der Tochterunternehmung der Stiftung zwei Zeichnungsberechtigte erfordert, von seiner nunmehrigen Ehefrau, Diliana HUBER als Dienstnehmerin der Sparkasse im September 2002 vorgenommen. HUBER hätte laut einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, siehe auch u.a. Firmenbuchauszug, gar keine alleinig gezeichneten Zahlungen durchführen dürfen. Wir betonen auch an dieser Stelle, daß dies ein Gesetzesbruch war).

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft der Stiftung. Im Punkt VIII ist die Vertretungsbefugnis eindeutig und unwiderlegbar durch 2 Geschäftsführer festgelegt. KR HUBER zeichnete Überweisungen alleine und beging dadurch Rechtsbruch. Seine spätere Frau schaltet den alleinigen Zugang zum Online-Banking frei.


Faksimile aus dem Firmenbuchauszug der Vermögensverwaltung (FN 227566 g) - HUBER brach mit alleinig von ihm unterzeichneten Zahlungen via Online-Banking geltendes Recht

Faksimile aus dem Firmenbuchauszug der Vermögensverwaltung (FN 227566 g) - HUBER brach mit alleinig von ihm unterzeichneten Zahlungen via Online-Banking geltendes Recht

Die Putzfrau T., die bei HUBER laut eigenen Angaben seit langem arbeitet und dabei auch von uns einmal beobachtet werden konnte, ist parallel langjährige Dienstnehmerin als Raumpflegerin der SPARKASSE Hainburg. Als Resultat unserer Recherchen, wurde den zuständigen Stellen der NÖ Gebietskrankenkasse und des Finanzamtes am 14.12.2009 eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdacht der illegalen Beschäftigung von T. durch Karl HUBER übermittelt.

T., Dienstnehmerin der SPARKASSE und Putzfrau von HUBER bespuckte Journalisten im Beisein seines Kindes am Hauptplatz

Am Dienstag, den 20.4.10 um 15:52 Uhr, befand sich der für die Aufdeckung des Bankenskandals verantwortliche Journalist Glöckel im Beisein seiner minderjährigen Tochter (!) am Hauptplatz von Hainburg in Richtung Wiener Tor gehend, als ihm T. vor der Sparkasse begegnete und ihm beim Vorbeigehen ins Gesicht spuckte.

In einer ersten fernmündlichen Stellungnahme ihres Dienstgebers noch am gleichen Tag durch Vorstandsvorsitzenden KR J. PRESCHITZ, brachte dieser sein Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck. Die seitens des Journalisten am 22.4. unterbreitete Möglichkeit einer außergerichtlichen Bereinigung, wurde durch T. ausgeschlagen, wie Dir. PRESCHITZ am 23.4. fernmündlich mitteilt, da T. ihm gegenüber angibt, nicht gespuckt zu haben. Die außergerichtliche Bereinigung hätte die Unterfertigung einer Unterlassungserklärung sowie Wiedergutmachung für die Ehrenkränkung beinhaltet.

Der Journalist hat nunmehr seinen Rechtsvertreter, Dr. Albrecht HALLER mit dem Fall betraut. Eine Klage nach § 115 StGB gegen die Dienstnehmerin der Sparkasse und mutmaßliche Schwarzarbeiterin von KR HUBER wird das voraussichtliche Resultat ihrer Niederträchtigkeit sein.

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