Gerichtsverhandlung zum aufgedeckten Bankenskandal – Causa KR Karl HUBER

Pressemitteilung

Korruption Sparkasse - Erste BankAm Mittwoch, den 2. Juni 10 um 9:15 Uhr kommt es wegen der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über den Bankenskandal SPARKASSE – ERSTE BANK – Causa KR Karl HUBER zu einem Gerichtsprozeß vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien. Die Gattin des im Mittelpunkt der Reportagenserie stehenden KommerzialR HUBER, seine vormalige Intimbeziehung, Diliana HUBER, hatte Klage wegen angeblicher Beleidigung gem. § 111 StGB sowie § 6ff Mediengesetz gegen den für die Serie verantwortlichen Herausgeber, den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, eingebracht.

KR HUBER, der in bankinternen Berichten der Revision beispielsweise als “skrupelloser Nehmer” und “Superabkassierer” bezeichnet wird, schaffte es u.a. in einem strategisch geplanten Schachzug über 30 Mio. Schilling an Pensionsabfertigung einzustreichen. Ein Bankrevisor wurde dabei großzügig entlohnt, um an die Millionen zu gelangen (=Bestechung)! Dies allerdings auch, um nach wenigen Wochen der Pensionierung wieder in Amt und Würden zu stehen. Nach seinem Ausscheiden aus Vorstandsfunktionen des Sparkassensektors vergriff sich der Millionär dann an Geldern einer 100%igen Tochtergesellschaft der Sparkasse Hainburg Privatstiftung.

Im Zuge der Recherchen zu dem Bankenskandal – alle fragwürdigen, dubiosen, ja sogar kriminellen Handlungen wurden seitens der Sparkasse/Erste Bank unter den Teppich gekehrt – fand Journalist GLÖCKEL die Schatztruhe des vormaligen Bankiers. In seiner eigenen Privatstiftung wurden die Millionen steuerschonend für ihn selbst gelagert und diese Vermögenswerte gegenüber der Staatsanwaltschaft Korneuburg, die gegen HUBER wegen Verdachts des Verbrechens der Untreue ermittelte, verschwiegen. Diliana HUBER, selbst Angestellte in der Sparkasse, in der HUBER Vorstandsvorsitzender war, von ihm protegiert die Karriereleiter emporsteigend, war schon Ende der 1990er Jahre Vorstandsmitglied seiner eigenen Privatstiftung als noch nicht verheiratete HUBER. K. HUBERS Veruntreuungen wurden durch die Freischaltung einer Einzelzugangsberechtigung zum Online-Banking wesentlich erleichtert, die seine Intimbeziehung laut Bankprotokollen im September 2002 freischaltete. Dies entgegen der Stiftungserklärung, des Gesellschaftsvertrages der Tochtergesellschaft der Sparkassen Privatstiftung sowie im Firmenbuch festgeschriebenen Verbindlichkeit, daß alle Zahlungen nur im Kollektiv der beiden Organe der Gesellschaft der Stiftung vorgenommen werden dürften. Bankinterne, auch als vertrauliche gekennzeichnete Dokumente, die dem Journalisten zugespielt wurden, bescheinigen dies. Dies war ein Bruch des Gesellschaftsvertrages. Ihrem Mann war es in Folge wesentlich leichter, sich mit Geldern der Sparkassenstiftung unrechtmäßig zu bereichern. Pikant, daß KR K. HUBER vor der Staatsanwaltschaft Korneuburg hingegen angab, daß die Freischaltung erst im Jahr 2005 erfolgte!


Auch der Diebstahl von Buchhaltungsunterlagen der Sparkassenstiftung aus dem Haus der Sparkasse Hainburg/D. (NÖ) im Juni 09 warf Fragen an Diliana HUBER auf, da eine verschwägerte Angehörige von ihr dort als Raumpflegerin arbeitet. D. HUBER weigerte sich, auf die Fragen des Journalisten zu antworten, und holte statt dessen die Polizei.

D. HUBER meint, die Berichterstattung erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede. Sie wird durch die Kanzlei BRANDSTETTER, PRITZ & PARTNER (Hausanwalt des Gatten KR HUBER) vertreten. Um das Gericht in die Irre zu führen, den Gesamtzusammenhang zu verzerren und über die Fakten und den tatsächlichen Reportageninhalt zu täuschen, sind Textpassagen der Originalreportage unlesbar dem Gericht übermittelt worden und wird beispielsweise in der Klage (AZ: 113 Hv 22/10y) angegeben, daß der Journalist folgenden Satz veröffentlicht hätte:

…. (KR Huber) hat noch seine kriminellen Handlungen ungehindert in der Privatstiftung fortgesetzt, diese auch unter Zuhilfenahme seiner nunmehrigen Ehefrau … obwohl die Konzernspitze in Kenntnis ihrer Beteiligung war.

Faksimile aus der Klage von Diliana HUBER gegen Journalist GLÖCKEL

Faksimile aus der Klage von Diliana HUBER gegen Journalist GLÖCKEL

Der gegenüber dem Gericht ausgewiesene Text ist real eine Zusammenfügung von Teilen zweier Sätze. Der tatsächlich veröffentlichte Text lautete:

Wir werden im Zuge unserer Exklusivserie noch sehr detailliert auf den Kern und Inhalt dieses Sonderberichtes der Innenrevision zu sprechen kommen, da uns eine vertrauliche Quelle innerhalb des Sparkassenprüfungsverbandes eine Information zuspielte, die uns regelrecht sprachlos machte, da sie selbst für jeden Laien erkennbar HUBERS kriminelle Energien aufzeigt. Jedenfalls ist KR HUBER längstens aus der Funktion des Vorstandes der Sparkasse ausgeschieden und hat dennoch seine kriminellen Handlungen ungehindert in der Privatstiftung fortgesetzt. Diese auch unter Zuhilfenahme seiner nunmehrigen Ehefrau, die vorweggenommen auch seitens der Sparkasse regelrecht belohnt wurde, obwohl die Konzernspitze in Kenntnis ihrer Beteiligung war. Sie begann ihre Karriere nach der Einwanderung unter ihrem Chef und späteren Ehemann in der Sparkasse und darf heute (noch) den Sitz einer FILIALLEITERIN der Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl Aktiengesellschaft in Kittsee bekleiden.

Beweismittel der Klägerin - bedeutende Passagen für das Gericht geschwärzt

Geschwärzte Reportge durch die Klägerin dem Gericht vorgelegt. Der unlesbare Text u.a. in dem Beweismittel: Nach geltendem Recht, dem Privatstiftungsgesetz (PSG), bescheinigt der Firmenbuchauszug der Sparkasse Hainburg Privatstiftung (Firmenbuchnummer: FN 185875 x) sowie in Übereinstimmung mit dem § 8 der Stiftungserklärung der Sparkasse Hainburg Privatstiftung die Vertretungsbefugnis wie folgt"

Als offensichtliche Folge des öffentlichen Drucks, der durch die Aufdeckung erfolgte, räumte Ende Jänner 2010 Diliana HUBER den Chefsessel der Sparkasse Kittsee.

Auch Gen.-Dir. Dr. Elisabeth BLEYLEBEN-KOREN, die laut Informanten eine der wenigen Personen gewesen sein soll, die in Kenntnis der Machenschaften des ehrenwerten KR K. HUBERS war und den Mantel des Stillschweigens über diese breitete, und sich laut vertraulichen Informanten nicht glücklich darüber zeigte, daß ausgerechnet GLÖCKEL an dem Bankenskandal recherchierte, löste frühzeitig ihren Vertrag bei der ERSTE BANK auf. Die Korrespondenz zwischen KR HUBER und Dr. BLEYLEBEN-KOREN wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand der Exklusivserie.

Journalist GLÖCKEL wird durch Medienanwalt Dr. Albrecht HALLER vertreten.

Die Verhandlung am 2.6.2010 – 9:15 Uhr
Landesgericht für Strafsachen Wien
Saal 304/3. Stock
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien
(Eingang zum Saal in der Wickenburggasse 22)

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

Wienerbergstraße 9/126
A-1100 Wien

Presse(@)Gloeckel.info
http://www.DerGloeckel.eu
Tel.: +43-(0)688-8629456

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