Beweisantrag zum Gerichtsfall Bankenskandal – Kommerzialrat K. Huber und Gattin

Zu der Privatanklage (gem. § 111 StGB) von Diliana HUBER (geb. NEYKOFF), Gattin des im Mittelpunkt der Reportagenserie stehenden ex-Bankers und ex-Multifunktionärs KR Karl HUBER, hat der beklagte Journalist W. E. GLÖCKEL durch seinen Rechtsvertreter, Dr. Albrecht HALLER beim Landesgericht für Strafsachen Wien folgenden Beweisantrag als Folge der Hauptverhandlung vom 2.6.10 eingebracht.

Observation vom 13.3.2010: nachdem wir im Zuge der Reportagenserie die Machenschaften und die Korruption von KR Karl HUBER aufdeckten, legte er seinen Vorsitz in der "125 Jahre Jubiläumsstiftung Sparkasse Hainburg" zurück. Der Mann, der mit außerordentlichen kriminellen Energien versehen ist, hier beim Verlassen der Zentrale der Sparkasse Hainburg - Bruck - Neusiedl AG. HUBER räumte sein Büro.

Observation vom 13.3.2010: nachdem wir im Zuge der Reportagenserie die Machenschaften und die Korruption von KR Karl HUBER aufdeckten, legte er seinen Vorsitz in der "125 Jahre Jubiläumsstiftung Sparkasse Hainburg" zurück. Der Mann, der mit außerordentlichen kriminellen Energien versehen ist, hier beim Verlassen der Zentrale der Sparkasse Hainburg - Bruck - Neusiedl AG. HUBER räumte sein Büro.


AZ: 113 Hv 22/10y

1. Im Anschluß an die Hauptverhandlung am 2. Juni 2010 teilt der Angeklagte Journalist ladungstaugliche Anschriften der Zeugen Willibald HAHN und Gerald LEDER mit wie folgt:

Willibald HAHN
xxx
2410 Hainburg

Gerald LEDER
xxx
2410 Hainburg.

2. Nach Kenntnis des Angeklagten sollten die beiden Herren bereits vom Verhandlungstermin 20. Juli 2010 wissen (was allerdings ihre Ladung nicht erübrigt).

3. Beweisthema ist jeweils die dem KR Karl HUBER erteilte Einzelverfügungsberechtigung zum Netbanking. Denn auf den beiden von KR Karl HUBER in der Hauptverhandlung am 2. Juni 2010 vorgelegten Urkunden (insgesamt Beilage ./I) scheint sich neben der Unterschrift des KR Karl HUBER auch jene des Willibald HAHN (Urkunde vom 24. September 2002) beziehungsweise jene des Gerald LEDER (Urkunde vom 7. Juli 2005) zu finden. Es wird daher zu klären sein, ob und bejahendenfalls unter welchen Umständen die beiden Zeugen dem KR Karl HUBER pflichtwidrig eine Einzelverfügungsberechtigung eingeräumt haben.

4. Weiters beantragt der Angeklagte die Ladung und Vernehmung folgender Zeugen:

Mag. Dr. Wolfgang BÖHM
p. A. Sparkassen-Prüfungsverband
Grimmelshausengasse 1
1030 Wien

Mag. Friedrich O. HIEF
p. A. Sparkassen-Prüfungsverband
Grimmelshausengasse 1
1030 Wien

5. Mag. Dr. Wolfgang BÖHM hat als Revisor und Mag. Friedrich O. HIEF hat als Wirtschaftsprüfer den vom Angeklagten als Beilage ./4 vorgelegten Prüfbericht des Sparkassen-Prüfungsverbandes mitverfaßt. Gerade im Hinblick auf die von KR Karl HUBER vorgelegten Urkunden Beilage ./I mögen beide insbesondere darüber Auskunft geben, von welchen Fakten sie bei der Beurteilung der Einräumung der gegenständlichen Einzelverfügungsberechtigung zum Netbanking als vorschriftwidrig ausgegangen sind und ob und bejahendenfalls seit wann sie die Urkunden Beilage ./I kennen.

Observierung von KR Karl HUBER 13.3.2010: HUBER´s BENZ trägt nicht mehr das zuvor geführte Wunschkennzeichen des Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha. Der MERCEDES in dem er den Wäschekorb mit seinen persönlichen Dingen einlud, trägt nun ein Wiener Kennzeichen - Wunschkennzeichen ...

Observierung von KR Karl HUBER 13.3.2010: HUBER´s BENZ trägt nicht mehr das zuvor geführte Wunschkennzeichen des Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha. Der MERCEDES in dem er den Wäschekorb mit seinen persönlichen Dingen einlud, trägt nun ein Wiener Kennzeichen - Wunschkennzeichen ...

Der nächste Verhandlungstermin:

20.7.2010 – 9:15 Uhr
Landesgericht für Strafsachen Wien
Saal 205
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien
(Eingang zum Saal in der Wickenburggasse 22)

nächstes Kapitel

111207


Bookmark and Share

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Comments are closed.