Spitze des Sparkassen-Prüfungsverbandes als Zeuge zum Bankenskandal vor Gericht

Pressemitteilung

Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL deckt Bankenskandal auf

Der im Mittelpunkt des vom Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL aufdeckten Bankenskandals stehende Kommerzialrat Karl HUBER, ein Mann, der u.a. als “skrupelloser Nehmer” in einem vertraulichen bankinternen Bericht bezeichnet wird, hat den für die Exklusivreportagenserie verantwortlichen Journalisten GLÖCKEL nicht geklagt. Es ist dessen vormalige Intimbeziehung, seine nunmehrige Ehefrau und eine von HUBER protegierte Bankangestellte, gegenwärtig der ERSTE BANK, die sich in der Berichterstattung zu den Machenschaften und kriminellen Handlungen ihres Gatten beleidigt fühlt.

Karl HUBER (1933), ÖVP-Finanzstadtrat a.D., ex-Banker und Multifunktionär des Sparkassenverbandes, mit außerordentlichen kriminellen Energien versehen, (siehe Reportagenserie: http://www.sparkasse-erste-bank-bankenskandal.dergloeckel.eu/sitemap/) gelangte mehr als fragwürdig an Gelder einer Sparkassenstiftung. Im Laufe von Jahren veruntreute der Banker, selbst Millionär (!) beträchtliche Geldsummen. Zu dem Zugang zum Netbanking, der es Karl HUBER nachweislich wesentlich erleichterte gewerbsmäßig Finanzdelikte zu begehen und sich unrechtmäßig zu bereichern, ist in einem bankinternen Bericht wie folgt zu lesen:

“Im September 2002 wurde KH eine Einzelverfügungsberechtigung zum netbanking vorschriftswidrig von D. Neykoff, seit 1. Oktober 2007 verehelichte Huber, eingeräumt.”

Diliana NEYKOFF (Jahrgang 1962). Allerdings zeichnungsberechtigt sind laut Urkunden (Gesellschaftsvertrag, Stiftungserklärung und Firmenbuch) immer nur zwei Organe der Stiftung im kollektiv, es sei denn ein Beschluß der Generalversammlung wäre einschlägig abgefaßt worden, der jedoch laut Anwalt der Stiftung, Mag. P. MELICHAREK und anderer Organe der Stiftung nicht existiert.

“Stimmt nicht”, seine spätere Ehefrau handelte auftragsgemäß, so Karl HUBER vor Gericht. Als Nachweis legte der Kommerzialrat eine Kopie eines Schriftstückes vor, das ihn laut seinen Angaben legitimierte alleine via Netbanking auf das Stiftungskonto zugreifen zu können. Ein Dokument, das die Prüfungsorgane des Sparkassen-Prüfungsverbandes allerdings bei ihren Ermittlungen nicht vorfanden. Es wurde weder in den internen Bankenberichten, noch bei einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg (2009) gegen Karl HUBER benannt oder wäre dabei aufgetaucht! Selbst bei HUBERS Einvernahme vor der NÖ Kriminalabteilung im Zuge des Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des Verbrechens der Untreue benannte er nur ein Dokument aus 2005, nicht jenes, welches er in der Verhandlung gegen den Journalisten plötzlich aus dem Hut zauberte.


HUBER meinte lapidar vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien in der 1. Verhandlungsrunde (2.6.10) zu der Privatanklage seiner Frau gegen den Journalisten zu der Frage wie denn das möglich sei, daß den Organen des Sparkassenprüfungsverbandes dieses Dokument nicht in die Hände kam, daß der Sparkassen-Prüfungsverband “schlampig” gearbeitet hätte. Nach derzeitigem Erkenntnisstand von GLÖCKEL hat dieser den Verdacht, daß es sich um ein Schriftstück handelt, das erst “erstellt” wurde als der Boden unter HUBERS Füßen durch die Reportagenserie zu heiß wurde um Diliana HUBER aus dem Schußfeld zu bringen. Laut vorliegenden Informationen soll der angebliche Unterzeichner und ebenfalls geladener Zeuge, HUBER u.a. niemals wissentlich eine Ermächtigung erteilt haben.  Auch dessen Zeugenaussage wird mit Spannung erwartet.

Nachdem weitere bedeutende Fakten zu den kriminellen Energien des Ex-Bankers HUBER nun auch durch unwiderlegbare Dokumente gegenüber dem Gericht aufgezeigt werden können, wird der beklagte Journalist , vertreten durch Medienanwalt Dr. Albrecht HALLER, diese auch als widerwärtig zu bezeichnenden Vorgänge in der Verhandlung am 20.7.10 darlegen.

Am Dienstag, den 20.7.2010 findet am Landesgericht für Strafsachen Wien um 09.15 Uhr im Saal 205 die nächste Verhandlungsrunde statt. Journalist Walter Egon GLÖCKEL beantragte nicht nur die Zeugeneinvernahme der Personen, die angeblich die Dokumente unterfertigten, die Karl HUBER den alleinigen Zugang zum Netbanking angeblich ermöglichten, sondern auch die Spitze des Sparkassen-Prüfungsverbandes, Herrn Mag. Friedrich HIEF sowie den Verfasser eines vertraulichen bankinternen Berichtes, Herrn Dr. Wolfgang BÖHM, der die Bezeichnung “vorschriftswidrig” zur Netbanking-Freischaltung von der Klägerin beinhaltet.

Das Verfahren wird unter dem AZ: 113 Hv 22/10y unter dem Vorsitz von Richter Mag. Gerald WAGNER geführt.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Berichte, Reportagen und Dokumentationen aus eigener Recherche, abseits der Massenmedien seit 2000
Walter Egon Glöckel

Wienerbergstrasse 9/126
A-1100 Wien

Presse(at)Gloeckel.info
http://www.DerGloeckel.eu

Tel.: +43-(0)688-8629456

nächstes Kapitel

111707


Bookmark and Share

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Comments are closed.